Zählerstände bei der Wohnungsübergabe richtig erfassen

Der häufigste Streitpunkt nach einer Übergabe ist keine Mietsache, sondern eine Zahl auf einem Zähler.

Stromzähler mit deutlich ablesbarem Zählerstand

Welche Zähler zur Wohnung gehören

Nicht jeder Zähler im Keller gehört zur Wohnung, und nicht jeder Zähler der Wohnung hängt in der Wohnung. Deshalb gehört zu jedem Stand die Zählernummer — sie ist die einzige eindeutige Zuordnung, wenn der Versorger später eine andere Zahl nennt.

  • Strom — meist im Flur, im Keller oder im Zählerschrank im Treppenhaus
  • Gas — sofern vorhanden, häufig neben dem Stromzähler
  • Kaltwasser, oft zwei Zähler (Küche und Bad)
  • Warmwasser, getrennt erfasst
  • Heizkostenverteiler je Heizkörper oder ein Wärmemengenzähler

Richtig ablesen

Abgelesen werden die Vorkommastellen. Die roten Ziffern und die Nachkommastellen bleiben außen vor — sie führen regelmäßig zu Abweichungen, die später erklärt werden müssen.

Digitale Zähler zeigen oft mehrere Werte im Wechsel. Maßgeblich ist der Wert mit der Kennzeichnung für den Gesamtverbrauch; bei Zweitarifzählern werden beide Register gebraucht.

Warum das Foto den Unterschied macht

Eine notierte Zahl ist eine Behauptung. Ein Foto, auf dem Zählernummer und Stand gemeinsam zu sehen sind, ist ein Beleg. Weicht die Abrechnung später ab, entscheidet genau dieses Bild — und zwar ohne Diskussion.

Praktisch heißt das: ein Bild je Zähler, so aufgenommen, dass Nummer und Anzeige zusammen lesbar sind. Bei schlecht erreichbaren Zählern lieber zweimal fotografieren als einmal unscharf.

Wer die Stände bekommt

Mit dem Protokoll ist es nicht getan: Die Stände müssen an die Versorger. Üblich ist, dass der ausziehende Mieter seinen Vertrag selbst kündigt und meldet — die Verwaltung sollte die Stände trotzdem festhalten, weil sie im Zweifel die einzige neutrale Quelle sind.

Häufige Fragen

Welche Zählerstände werden bei der Wohnungsübergabe erfasst?

Strom, Gas (falls vorhanden), Kalt- und Warmwasser sowie Heizung. Zu jedem Stand gehört die Zählernummer, weil nur sie eine eindeutige Zuordnung erlaubt.

Welche Ziffern liest man ab?

Die Vorkommastellen. Rote Ziffern und Nachkommastellen bleiben außen vor. Bei Zweitarifzählern werden beide Register erfasst.

Muss man die Zähler fotografieren?

Vorgeschrieben ist es nicht, aber es ist der entscheidende Punkt. Weicht die Abrechnung später ab, ist ein Foto mit Zählernummer und Anzeige der einzige belastbare Nachweis.

Wer meldet die Zählerstände an den Versorger?

In der Regel die Mietparteien für ihre eigenen Verträge. Die Verwaltung hält die Stände im Protokoll fest und kann sie im Streitfall belegen.

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